Foto Jahresabschluss

 

Jahresabschluss

Neben der Pflichterfüllung - der Abbildung Ihres Geschäftsjahres nach steuerrecht-lichen Anforderungen - ist der Jahres-abschluss Ihres Unternehmens die Grundlage für die langfristige Steuerplanung und Steuerberatung.

Die vorausschauende Gestaltung und das Jahresgespräch sind dabei wichtige Bestandteile.

  • Erstellung von Handelsbilanzen (nach HGB)
  • Erstellung von Steuerbilanzen einschl. Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung eines Berichtes (sofern notwendig)
  • Erstellung eines Anhanges (sofern notwendig)
  • Erstellung von Einnahmen- Überschuss-Rechnungen
  • Führung der Anlagenbuchhaltung und Erstellung eines Anlagenverzeichnisses
  • Berechnung der Steuern und Erstellung der Steuererklärungen (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer)
  • Elektronische Übermittlung des verkürzten Jahresabschlusses an den Bundesanzeiger (sofern notwendig)
  • Elektronische Übermittlung der Steuererklärungen und der E-Bilanz an das Finanzamt
  • Erstellung der Steuerbescheinigungen und der Kapitalertragssteueranmeldungen bei Kapitalgesellschaften
  • Jahresabschlussbesprechung zur Feststellung der vorläufigen Steuerlast und der endgültigen steuerlichen Gestaltung
  • Planung des Ergebnisses mit Hilfe der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen

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